Derzeit werden am Hannah-Arendt-Gymnasium 45 Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf im zieldifferenten Bildungsgang und 5 Schüler*innen im zielgleichen Bildungsgang unterrichtet.
Die Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf sind gleichmäßig auf alle Klassen verteilt. Vor Aufnahme in die Klasse 5 werden die zukünftigen Schüler*innen von den Sonderpädagoginnen besucht. Aus den Informationen der Gespräche mit der Grundschule, den Übergangsberichten und den ersten eigenen Beobachtungen werden Kurzberichte erstellt, die bei der Klassenverteilung zugrunde liegen und dem Kollegium eine kurze Einschätzung ermöglichen.
Zunächst werden mit Beginn des neuen Schuljahres alle Schüler*innen mit vollem Stundenumfang im Gemeinsamen Lernen unterrichtet. In den ersten Unterrichtswochen werden die besonderen Bedarfe von Schüler*innen in den Klassenleiterstunden durch die Sonderpädagoginnen thematisiert, um ein hohes Maß an Transparenz für besondere Maßnahmen zu schaffen, z. B. äußere und innere Differenzierung oder der Einsatz von Integrationshelfer*innen.
Maßnahmen zur individuellen Förderung sind:
- Unterrichtsinhalte orientieren sich zunächst an individuellen Förderzielen und den zu Grunde liegenden Lehrplänen der allgemeinen Schule.
- Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf arbeiten dabei, wenn nötig, an differenziertem und vereinfachtem Material.
- Mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und der Möglichkeit, eine Doppelbesetzung im Unterricht zu schaffen, werden Schüler*innen auch in äußerer Differenzierung und in Kleingruppen unterrichtet.
- Im Laufe des Schuljahres und mit zunehmendem Anforderungsniveau im Regelunterricht, z. B. im Fach Englisch, bekommen die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf einen individuellen Stundenplan. Dieser orientiert sich am Bedarf der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers.
- Einige Schüler*innen nehmen am Unterricht der internationalen Vorbereitungsklasse teil.
Als Grundlage für die fundierte Lern- und Entwicklungsplanung dient für die Schüler*innen im zieldifferenten Bildungsgang Lernen der individuelle Förderplan mit einer inhaltlichen Orientierung am Lehrplan für die Hauptschule bzw. für die Schüler*innen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung die Richtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
In Abhängigkeit von Fach und Altersstufe wird für die Schüler*innen mit den Klassenteams und in Absprache mit den Fachlehrer*innen entschieden, wann ein differenzierter Unterricht in externen Lerngruppen oder ein gemeinsamer Unterricht im gymnasialen Kontext möglich und zielführend ist.
Bei Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf im zielgleichen Bildungsgang sind die Sonderpädagoginnen beratend tätig, z. B. bei der Erstellung von Nachteilsausgleichen, der Erarbeitung besonderer pädagogischer Maßnahmen, Abstimmungen mit Integrationshelfer*innen oder in Elterngesprächen.